FAQ
Aktenvernichtung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer bundesweiten Aktenvernichtung.
Falls Sie hier nicht die gewünschten Antworten finden, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
Aktenvernichtung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer bundesweiten Aktenvernichtung.
Falls Sie hier nicht die gewünschten Antworten finden, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
Wie läuft eine Aktenvernichtung ab?
Sie setzen sich mit uns in Verbindung und wir besprechen mit Ihnen ein mögliches Vorgehen. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für die Abholung (Sofort-Befüllung) oder Stellung der Behälter/ Container, für den mit Ihnen vereinbarten Zeitraum.
Was kostet eine Aktenvernichtung?
Bei einer Sofort-Befüllung gelten folgende Nettopreise:
Was darf alles in die Tonnen/ Container gefüllt werden?
In die Behälter dürfen:
Was darf NICHT in die Behälter:
Was ist eine Sofortbefüllung?
Wie lange kann der Sicherheitsbehälter vor Ort stehen bleiben?
Anders als bei der Sofort-Befüllung, ist es natürlich möglich die Behälter bei Ihnen vor Ort stehen zu lassen. Der Zeitraum kann individuell festgelegt werden. Sobald die Behälter voll sind, melden Sie sich bei uns und diese werden abgeholt und zuverlässig entsorgt.
Welche Größen gibt es?
Wie viele Akten / Ordner können entsorgt werden?
Haben andere Menschen Zugriff auf meine Daten?
Gibt es ein Vernichtungszertifikat?
Nach erfolgreicher Vernichtung Ihrer Daten, erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Diese enthält das Vernichtungszertifikat gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399.
Unter welcher Schutzklasse werden meine Dokumente vernichtet?
Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2/3 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399
Gibt es einen festen Ansprechpartner?
Ja, Sie bekommen von der Anfrage bis zur Rechnungsstellung einen festen Ansprechpartner zugewiesen.
Wie lange müssen Sie Ihre Unterlagen aufheben?
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen entnehmen Sie dem Gesetzestext oder unserer Aufstellung (PDF).